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Ihr Rechtsanwalt in Mannheim berät Sie FachkundigElternunterhalt

Wenn Kinder für Ihre Eltern zahlen sollen

Unter dem Begriff Elternunterhalt versteht man den Betrag, den Kinder an ihre Eltern zahlen müssen, wenn diese unterhaltsbedürftig geworden sind, zum Beispiel wenn die Eltern oder ein Elternteil zum Pflegefall werden. Grundsätzlich besteht eine wechselseitige Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kindern. Die Kanzlei von Rechtsanwalt Bernd Kieser in Mannheim berät Sie fachkundig und individuell.

Immer wieder kommt die Frage auf, ob auch das selbst genutzte Familienheim für den Elternunterhalt eingesetzt werden muss. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 07.08.2013, XVII ZB 269/12 nunmehr verneint. So hat der BGH entschieden, dass der Wert der eigenen selbst bewohnten Immobilie bei der Ermittlung des Altersvorsorgevermögens nicht berücksichtigt wird, da die Verwertung der Immobilie nicht zuzumuten ist. Anderes Vermögen, wie zum Beispiel ein Sparguthaben, muss jedoch für die Unterhaltsverpflichtung aufgebraucht werden. Allerdings auch nur dann, wenn es sich hierbei nicht um sogenanntes Schonvermögen handelt.

Individuelle Beratung zum Thema Elternunterhalt in unserer Kanzlei in Mannheim

Werden Kinder zum Elternunterhalt aufgefordert, stellt sich oft die Frage, welcher Teil des eigenen Vermögens zur Berechnung herangezogen wird und wie hoch der Selbstbehalt ist, der dem Kind zusteht. In unserer Rechtsanwaltskanzlei in Mannheim beraten wir Sie mit großer Fachkompetenz und bieten Ihnen eine individuelle Beratung zu Ihrem Fall. Wir prüfen Ihren Zahlungsbescheid und legen gemeinsam mit Ihnen Widerspruch ein, falls der Bescheid nicht korrekt sein sollte. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Mannheim – wir beraten und vertreten Sie!

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