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Ihr Anwalt in Mannheim berätRückforderung einer Schenkung

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Bernd Kieser in Mannheim steht Ihnen bei allen Fragen zum Thema Sozialhilferegress kompetent zur Verfügung. Beim Sozialhilferegress geht es um Rückforderungen von Schenkungen der Eltern an die Kinder durch den Sozialhilfeträger. Grundsätzlich gilt, dass jeder zur Sicherung seines Lebensunterhaltes (dazu zählen auch Pflegeleistungen) sein Vermögen einzusetzen hat. Kam es zur Schenkung der eigenen Immobilie an die Kinder, kann der Sozialhilfeträger in bestimmten Fällen die Rückforderung der Schenkung fordern.

Betrachten wir folgenden Fall: Ein Vater schenkt seiner Tochter eine Immobilie. Nach elf Jahren wird er zum Sozialhilfefall. Das Sozialamt verlangt daraufhin die Immobilie von der Tochter zurück. Ein Anspruch des Sozialhilfeträgers auf Rückforderung besteht in diesem Fall jedoch nicht, da die Schenkung bereits vor mehr als zehn Jahren erbracht wurde. Eine Rückforderung ist nur innerhalb des Zeitraumes von 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Schenkung möglich.

Unsere Kanzlei in Mannheim berät kompetent zum Thema Sozialhilferegress

Vor einer Zahlung als Beschenkter empfehlen wir Ihnen zunächst, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und prüfen zu lassen, ob sich der Anspruch insgesamt oder teilweise abwehren lässt. Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Mannheim berät Sie fachkundig zum Thema Sozialhilferegress und vertritt Sie gegenüber dem Sozialhilfeträger.

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