Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Ihr Anwalt in Mannheim Steuerrecht

Neben jahrelanger Erfahrung als Fachanwalt für das Erbrecht, steht Ihnen Rechtsanwalt Kieser auch bei Fragen zum Steuerrecht in Mannheim mit Rat und Tat zu Seite.

Ein wichtiger Bereich des Steuerrechts ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Für die Berechnung der Steuer spielt das Verhältnis von Erben und Erblasser den Ausschlag. Abhängig davon ergeben sich steuerliche Freibeträge. Wir beraten Sie im Erbfall individuell und kompetent.

Aber bereits bei der Verfassung eines Testaments oder Vermächtnisses für den Todesfall, gilt es einiges zu beachten. Sie können sich bei Fragen gerne an unsere Kanzlei für Erbrecht und Steuerrecht in Mannheim wenden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine fundierte Rechtsberatung erst nach Erstellung eines offiziellen Mandats leisten.

Steuerklassen

Die Steuerklasse bestimmt sich nach dem Verhältnis des Erben (Beschenkten) zum Erblasser (Schenker).

Zur Steuerklasse I zählen:

  •  Ehegatte und der Lebenspartner
  •  Kinder und Stiefkinder
  •  Abkömmlinge dieser Kinder und Stiefkinder
  •  sowie Eltern und Voreltern (Großeltern, Ur-Großeltern etc.) beim Erwerb von Todeswegen.

Zur Steuerklasse II zählen:

  •  Eltern und Voreltern, soweit nicht in Steuerklasse I
  •  Geschwister, Neffen/Nichten, Schwiegerkinder, Stief- und Schwiegereltern
  •  Geschiedene Ehepartner

Zur Steuerklasse III zählen schließlich alle übrigen Personen.

Zum Seitenanfang